Kampfhandlungen
§1 - Kampfhandlungen
Eine Kampfhandlung beginnt mit der Bedrohung/ Entführung /Körperverletzung einer Person. Eine Kampfhandlung kann auch ohne persönlichen Kontakt via. Telefon/ Funk gestartet werden, insofern eine verbale (An-)Drohung vorliegt.
Dritte dürfen sich nicht in die Kampfhandlung anderer Parteien einmischen. Eine Ausnahme stellen hier das LSPD, sowie das LSFD/MD dar, welche im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben damit beauftragt sind, Sicherheit und Ordnung herzustellen und zu gewährleisten.
Bloodouts müssen mit Datum und ungefährer Uhrzeit (max < 1h) dokumentiert und die Liste auf Nachfrage dem Serverteam ausgehändigt werden.
Es wird unterschieden zwischen Verletzung und Tötung.
Der Angriff mit nicht tödlichen Waffen sollte nicht mit der Anwendung tödlicher Waffen erwidert werden, insofern ein anderer nicht-tödlicher Ausweg besteht.
Ist eine Situation durch eine erfolgreiche Flucht beendet worden, darf nicht mehr an den Tatort zurückgekehrt werden
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