New-Life Regel
§1 - New-Life Regel
Sollte ein Charakter in Bewusstlosigkeit "versterben" so gilt er ab Respawn als ins Koma gefallen. Der Grund für das Koma ist unbekannt. Dies gilt auch, wenn ihn der Rettungsdienst vor seinem Respawn als "tot" betitelt oder den Tod festgestellt hat!
Wenn er am Krankenhaus respawnt kann er sich an alle Ereignisse, die zu seiner Bewusstlosigkeit und letztendlich dem Koma geführt haben nicht erinnern.
Die Regel gilt nicht, wenn der Patient durch den Rettungsdienst reanimiert wurde. In diesem Falle kann er sich an alle Ereignisse, welche vor seiner Bewusstlosigkeit stattgefunden haben erinnern.
Dritte dürfen Personen welche ins Koma gefallen sind nicht eigenständig am Krankenhaus abholen!
Dritte dürfen Personen, welche ins Koma gefallen sind keine Gegenstände aus dem Inventar nehmen, um sie ihr nach dem Respawn wieder zu geben!
Dem Ort an dem eine Person ins Koma gefallen ist, darf sich die Person nach Respawn für eine Dauer von 15 Minuten nicht näher als 500 Meter nähern.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Ort eine besondere Bedeutung hat, wie z.B. für das Arbeitsleben des Spielers (Arbeitsplatz).
§2 - Ergänzungen der New-Life Regel
Sollte ein Charakter durch eine Situation bewusstlos geworden sein, welche keine Möglichkeit der Wiederbelebung bietet, so muss dies dem erst eintreffenden Rettungsdienst kenntlich gemacht werden. (Z.B. durch "/me Sturz von der Brücke" oder "/me Kopfschuss wegen Bloodout")
Dritte, die bei solchen Ereignissen Zeuge waren sind ebenso verpflichtet, dem Rettungsdienst im Bezug auf die Todesursache ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen, wenn davon abhängt, ob die Situation ggf. ungewollt im Fail-RP endet. Beispielsweise darf bei einem Sturz von einer Brücke nicht versucht werden, diesen zu verheimlichen und eine mildere Verletzungsursache zu nennen, um vielleicht das Leben der Person zu "retten".
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