Kostenkatalog für Anwälte und Justiz


1. Kostenstruktur für Anwälte

1.1 Stundenbasierte Abrechnung

  • Partner-Anwalt: 300–700 $ pro Stunde

  • Associate-Anwalt: 150–400 $ pro Stunde

  • Paralegal (Rechtsanwaltsfachangestellte/r): 75–150 $ pro Stunde

  • Beratungsleistung (telefonisch/Video): 50–150 $ für 30 Minuten

1.2 Pauschalhonorare

  • Beratungsgespräch (Erstgespräch): 150–500 $

  • Vertragsprüfung (bis 10 Seiten): 500–2.000 $

  • Vertragsgestaltung: 1.000–5.000 $ (je nach Umfang und Komplexität)

  • Vertretung in einem Bußgeldverfahren: 500–2.000 $

  • Scheidungsverfahren (ohne Streit): 1.500–5.000 $

1.3 Erfolgsabhängiges Honorar

Erfolgsquote: 10–40 % des Streitwertes (abhängig vom Ausgang des Verfahrens). Der maximale Betrag ist auf 8.000 $ festgeschrieben.

1.4 Zusatzkosten

  • Fahrtkosten: 0,30 $/km

  • Auslagen (z. B. Kopien, Porto): 1–3 $ pro Seite/Dokument

  • Eilzuschlag: 25–50 % der regulären Gebühren


2. Gerichtskosten

2.1 Einreichungsgebühren

  • Zivilverfahren: 300–1.500 $ (abhängig vom Streitwert)

  • Familienrechtliche Verfahren: 150–1.000 $

  • Verwaltungsverfahren: 200–1.200 $

  • Strafverfahren (Anklageeinreichung): 500–3.000 $

2.2 Gerichtsgebühren (laufendes Verfahren)

  • Zivilklage: 2–5 % des Streitwerts

  • Berufungsverfahren: 1,5–3 % des Streitwerts

  • Anhörungskosten (pro Tag): 500–2.000 $

2.3 Sonderkosten

  • Gutachterkosten: 2.000–10.000 $ (abhängig von Fachgebiet und Umfang)

  • Zeugenauslagen: 50–500 $ pro Tag

  • Mediation: 200–1.000 $ pro Sitzung


3. Alternative Dispute Resolution (ADR)

  • Mediation: 200–600 $ pro Stunde

  • Schiedsverfahren: 2.000–50.000 $ (je nach Streitwert und Verfahrensdauer)


4. Strafrechtliche Verteidigung

  • Beratung in einem Strafverfahren: 500–2.000 $

  • Vertretung bei Strafverfahren vor Amtsgerichten: 3.000–10.000 $

  • Vertretung bei Strafverfahren vor Landgerichten: 10.000–50.000 $


5. Weitere Hinweise

  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihr Fall abgedeckt ist.

  • Ratenzahlung: Nach Absprache mit dem Anwalt möglich.

  • Transparenz: Vor der Mandatsannahme sollte eine detaillierte Kostenvereinbarung getroffen werden.


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