Waffengesetz
Waffengesetz (WaffG)
§ 1 Zweck des Gesetzes Dieses Gesetz regelt den Besitz, den Erwerb, den Transport und die Verwendung von Waffen und Munition, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind Gewehre, Pistolen und andere Schusswaffen, die in der Lage sind, Projektile abzufeuern. (2) Jagdgewehre sind Gewehre, die für die Jagd zugelassen und gemäß den jagdrechtlichen Bestimmungen geführt werden dürfen. (3) Pistolen werden in halbautomatische und vollautomatische Waffen unterteilt. (4) Munition umfasst Patronen oder andere Geschosse, die für den Einsatz in Schusswaffen geeignet sind.
(5) Messer mit freistehender Klinge oder Klappmesser, Springmesser, Hieb und Stichwaffen, die als Hieb oder Stichwaffe benutzt werden können.
(6) Jagdmesser. Messer die zum ausschließlichen Ausnehmen bzw. Häuten von Jagdtieren bestimmt sind.
(7) Schläger, Knüppel.
(8) Die Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes, ist das Police Department sowie das Department of Justice.
§ 3 Besitz und Verwendung von Jagdgewehren (1) Der Besitz von Jagdgewehren ist Personen gestattet, die eine gültige Jagderlaubnis besitzen. (2) Jagdgewehre dürfen ausschließlich in den jeweils festgelegten Jagdgebieten geführt und verwendet werden. (3) Der Transport von Jagdgewehren und der dazugehörigen Munition ist ausschließlich im Kofferraum eines Fahrzeugs oder in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.
§ 3a Besitz und Verwendung von Jagdmessern (1) Der Besitz von Jagdmessern ist Personen gestattet, die eine gültige Jagderlaubnis besitzen. (2) Jagdmesser dürfen ausschließlich in den jeweils festgelegten Jagdgebieten geführt und verwendet werden. (3) Der Transport von Jagdmessern ist ausschließlich im Kofferraum eines Fahrzeugs oder in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.
§ 4 Besitz und Verwendung von Pistolen (1) Der Besitz von halbautomatischen Pistolen ist nur Personen gestattet, die erfolgreich eine Eignungsprüfung abgelegt und einen Waffenschein erworben haben. (2) Halbautomatische Pistolen müssen mit einer individuellen Registrierungsnummer versehen sein, die bei der zuständigen Behörde registriert wird. (3) Pistolen ohne Registrierungsnummer gelten als illegal, und der Besitz, Erwerb oder Handel damit ist strafbar. (4) Vollautomatische Pistolen und Gewehre sind ohne Ausnahme verboten.
§ 5 Besitz und Verwendung von Messer, Hieb- und Stichwaffen (1) Der Besitz von Messern, Hieb- und Stichwaffen ist Personen gestattet, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigt werden. (2) Messer, Hieb- und Stichwaffen dürfen nicht getragen werden. Und müssen bei einem Transport im Kofferraum oder einem entsprechenden Behälter aufbewahrt werden. (3) Das Kurzfristige Tragen ist nur zu beruflichen Zwecken erlaubt. Entnahme aus dem Kofferraum und Beginn der beruflichen Tätigkeit, in den jeweiligen Räumen, ist erlaubt.
§ 6 Straf- und Bußgeldvorschriften (1) Der Besitz, Erwerb oder Handel mit vollautomatischen Waffen oder Pistolen ohne Registrierungsnummer wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 24 HE oder einer Geldstrafe geahndet. (2) Verstöße gegen die Transportvorschriften gemäß § 3 Absatz 3 werden mit einer Geldstrafe bis zu $10.000 geahndet. (3) Wer ohne gültigen Waffenschein eine halbautomatische Pistole führt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 36 HE oder einer Geldstrafe bestraft. (4) Tragen von Jagdwaffen (§3 und §3a) außerhalb der ausgenommen Gebieten, wird mit eine Geldstrafe von bis zu $ 5.000 geahndet.
§ 7 Ausnahmegenehmigungen (1) Ausnahmegenehmigungen können nur in besonderen Fällen durch die zuständige Behörde erteilt werden, beispielsweise für Forschung oder staatliche Zwecke. (2)Vollautomatische Waffen sind nur für staatliche Zwecke erlaubt. Das Führen einer vollautomatischen Waffe benötigt eine gesonderte Sachkundeprüfung. Die Verantwortliche Staatliche Behörde, aktuell das Police Department Los Santos, muss dafür sorgen, dass zu keiner Zeit unbefugte Personen einen Zugriff auf diese Waffen haben.
§ 8 Schlussbestimmungen Dieses Gesetz tritt ab 25.01.2025 in Kraft.
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