Zivilprozessordnung
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1: Geltungsbereich Diese Zivilprozessordnung gilt für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten.
§ 2: Verfahrensgrundsätze
(1) Das Verfahren ist durch die Parteien zu betreiben (Parteimaxime).
(2) Der Richter hat eine unparteiische Verfahrensführung zu gewährleisten und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Vorschriften.
§ 3: Elektronische Verfahren
Alle Schriftsätze können elektronisch eingereicht werden. Gerichtliche Ladungen und Mitteilungen erfolgen bevorzugt über elektronische Kommunikationsmittel.
Teil 2: Klageerhebung und Zustellung
§ 10: Einleitung des Verfahrens
(1) Das Verfahren wird durch Einreichung einer Klageschrift eingeleitet.
(2) Die Klageschrift muss folgende Angaben enthalten:
Die Bezeichnung der Parteien,
Die Darlegung des Sachverhalts,
Den geltend gemachten Anspruch und dessen Begründung,
Ein Antrag auf Entscheidung.
§ 11: Zustellung der Klageschrift
(1) Die Klageschrift wird durch einen Gerichtsdiener oder einen anerkannten Zustelldienst zugestellt.
(2) Der Beklagte hat innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Klage zu antworten.
Teil 3: Vorverfahren
§ 20: Pre-Trial Conference
(1) Vor der Hauptverhandlung findet eine Pre-Trial Conference statt, um die Streitpunkte zu klären und eine mögliche Einigung zu erzielen.
(2) Beide Parteien müssen eine Liste der Beweismittel und Zeugen vorlegen.
§ 21: Discovery-Verfahren
(1) Jede Partei hat das Recht, von der Gegenseite alle relevanten Informationen anzufordern (Discovery).
(2) Die Discovery umfasst:
Schriftliche Auskunftsersuchen,
Vorlage von Dokumenten,
Befragung von Zeugen (Depositions).
(3) Der Richter kann die Zulässigkeit der Beweismittel überprüfen.
Teil 4: Hauptverhandlung
§ 30: Ablauf der Hauptverhandlung
(1) Die Hauptverhandlung beginnt mit den Eröffnungsvorträgen der Parteien.
(2) Es folgen die Beweisaufnahme und die Anhörung der Zeugen.
(3) Abschließend halten die Parteien ihre Schlussplädoyers.
§ 31: Beweisaufnahme
(1) Alle Beweismittel müssen spätestens im Discovery-Verfahren benannt worden sein.
(2) Der Richter entscheidet über die Zulässigkeit der Beweise.
§ 32: Jury-Verfahren
(1) Auf Antrag einer Partei kann eine Jury eingesetzt werden.
(2) Die Jury besteht aus sechs bis zwölf Personen und entscheidet über die Tatsachen.
(3) Der Richter erläutert der Jury die anzuwendenden Rechtsgrundsätze.
Teil 5: Urteile und Rechtsmittel
§ 40: Urteil
(1) Das Urteil wird schriftlich begründet und den Parteien zugestellt.
(2) Bei einer Jury-Entscheidung basiert das Urteil auf dem Jury-Votum.
§ 41: Rechtsmittel
(1) Gegen das Urteil kann innerhalb von 7 Tagen Berufung eingelegt werden.
(2) Die Berufung ist schriftlich zu begründen.
Teil 6: Kosten und Sanktionen
§ 50: Gerichtskosten
(1) Die Kosten des Verfahrens tragen grundsätzlich die Parteien anteilig nach ihrem Obsiegen oder Unterliegen.
(2) In besonderen Fällen kann das Gericht eine abweichende Regelung treffen.
§ 51: Sanktionen bei Verfahrensmissbrauch
(1) Parteien, die das Verfahren missbräuchlich verzögern oder unredlich handeln, können mit Geldbußen belegt werden.
(2) Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss von Beweismitteln führen.
Teil 7: Schlussbestimmungen
§ 60: Inkrafttreten Diese Zivilprozessordnung tritt sofort in Kraft.
§ 61: Übergangsvorschriften Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieser Zivilprozessordnung anhängig waren, werden nach den bisherigen Regelungen fortgeführt.
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