Strafprozessordnung
Abschnitt 1: Einleitung
§1 Zweck der Strafprozessordnung Diese Ordnung regelt den Ablauf eines Strafverfahrens und dient der Sicherstellung eines fairen und rechtsstaatlichen Prozesses.
§2 Geltungsbereich Diese Strafprozessordnung gilt für alle strafrechtlichen Verfahren, die vor einem Gericht verhandelt werden.
Abschnitt 2: Vorverfahren
§3 Ermittlungsverfahren
Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft und der Polizei durchgeführt.
Beweise werden gesammelt, Zeugen befragt und Verdächtige vernommen.
Für Durchsuchungen und Verhaftungen ist ein richterlicher Beschluss erforderlich (Fourth Amendment).
§4 Anklageerhebung
Die Anklage wird von einem Grand Jury Panel geprüft (bei schweren Straftaten).
Liegt ausreichender Tatverdacht vor, wird eine formelle Anklageschrift erstellt.
Abschnitt 3: Hauptverfahren
§5 Vorbereitende Anhörung
Der Angeklagte wird über die Anklagepunkte informiert.
Die Verteidigung kann einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen.
Die Festsetzung der Kaution erfolgt nach Ermessen des Gerichts.
§6 Auswahl der Jury (Voir Dire)
Eine Jury wird aus einer Gruppe von Bürgern ausgewählt.
Beide Parteien können potenzielle Jurymitglieder ablehnen (peremptory challenges).
§7 Prozessablauf
Eröffnungsplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Beweisaufnahme:
Zeugenvernehmung (direkte und Kreuzvernehmung).
Vorlage materieller Beweise.
Schlussplädoyers.
§8 Urteilsfindung
Die Jury zieht sich zur Beratung zurück und entscheidet einstimmig über die Schuldfrage.
Kann keine Einstimmigkeit erzielt werden, liegt ein "Hung Jury" vor, und ein neuer Prozess wird angesetzt.
Abschnitt 4: Nachverfahren
§9 Urteilsverkündung
Bei Schuldspruch erfolgt die Festlegung des Strafmaßes durch den Richter.
Das Strafmaß orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und Leitlinien.
§10 Berufung
Der Angeklagte kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Ein Berufungsgericht prüft, ob Verfahrensfehler vorlagen oder das Urteil unverhältnismäßig war.
Abschnitt 5: Grundrechte der Beteiligten
§11 Rechte des Angeklagten
Recht auf einen Anwalt (Sixth Amendment).
Recht auf ein schnelles Verfahren.
Schutz vor Selbstbelastung (Fifth Amendment).
Recht auf ein Verfahren vor einer unparteiischen Jury.
§12 Rechte der Opfer
Recht auf Anhörung im Strafmaßverfahren.
Recht auf Schutz vor Einschüchterung und Vergeltung.
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§13 Inkrafttreten und Überwachung Diese Strafprozessordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Einhaltung wird durch die zuständigen Justizbehörden überwacht.
§14 Anpassungen Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung durch den Gesetzgeber und die Bestätigung durch die zuständigen Gerichte.
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